345 Euro.
Anspruchsberechtig sind Studierende, die zwischen September und Dezember 2022 mindestens einen Monat BAföG bezogen haben, nicht bei den Eltern wohnen und keinen Anspruch auf Wohngeld haben.
Nein, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Auszahlung erfolgt automatisch. Die Berechtigten erhalten einen schriftlichen Bescheid zur Auszahlung.
Da sich der Anspruch bis in den Dezember streckt, kann eine Auswertung frühestens Ende Januar erfolgen. Diese Auswertung erfolgt in Niedersachsen gleichzeitig. Das Auszahlungsdatum ist nocht nicht bekannt. (Stand: 8.11.2022)