Allgemeine Info

Ähnlich wie das Kindergeld kann (Halb-) Waisenrente auch nach dem 18. Geburtstag bezogen werden, wenn mindestens folgende Bedingungen erfüllt werden:

  1. Ein Ausbildungsstatus liegt vor.
  2. Das Alter des/r Hinterbliebenen liegt unter 27 Jahren.

Altersgrenze

Die Altersgrenze wird um Zeiten des Wehr-/Zivildienstes oder gleichgestellter Zeiten verlängert (nicht um Zeiten des Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres oder des Bundesfreiwilligendienstes, § 48 (5) SGB VI).

Krankenversicherung als WaisenrentnerIn

Portal der Deutschen Rentenversicherung

Wissensportal der Rentenversicherung zu § 48 SGB VI

     
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