Betreuung in der Tagespflege erfolgt überwiegend durch Frauen, die eigene kleine Kinder haben und stundenweise sogenannte Tageskinder aufnehmen. Diese Betreuungsform wird von Eltern/Alleinerziehenden favorisiert, deren Kinder noch zu klein für einen Kindergartenplatz sind und die keinen Krippen- bzw. Kindergruppenplatz bekommen konnten. Darüber hinaus besteht häufig der Wunsch einer familienähnlichen Betreuung ihrer Kinder oder die Notwendigkeit einer Kinderbetreuung außerhalb der Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen.

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt das Jugendamt die Kosten für eine Tagesmutter in Höhe des amtlichen Pflegesatzes (beispielsweise wenn sich Alleinerziehende oder beide Elternteile in der Erstausbildung befinden und nur ein geringes Einkommen vorhanden ist). Jeder Einzelfall wird im Jugendamt geprüft.

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