Eine private Krankenversicherung bietet sich für die Mehrheit der Studierenden nicht eben als freiwillige Alternative an, weil die gesetzliche studentische Pflichtversicherung günstiger ist. Allerdings haben beihilfeberechtigte Kinder von Beamten nach Überschreiten der Altersgrenze keine Wahl. Sie müssen sich selber privat versichern. Auch bei Referendaren gibt es, sofern sie die kostengünstigere Beihilfe im Beamtendienst vorgezogen haben, nach dem Referendariat kaum eine Alternative.
Da jede private Krankenversicherung ein eigenes Leistungsspektrum bietet und differenzierte Eigenbeteiligungsregelungen den Überblick erschweren, sollte vor der Wahl der Kasse ein genauer Preis-LEISTUNGS-Vergleich erfolgen. Ein Preisvergleich allein ist nicht sinnvoll. An dieser Stelle kann unmöglich eine Marktsichtung geboten werden. Ein Besuch bei einem freien Versicherungsmakler oder der hiesigen Verbraucherzentrale kann aber zumindest einen einleitenden Überblick bringen:
Verbraucher-Zentrale Nds. e.V.Julius-Mosen-Platz 5
26122 Oldenburg
Tel. 0441/13303