Krankenversicherung
Allgemeiner Überblick
Bei der Immatrikulation wird in der Regel der Nachweis einer Krankenversicherung verlangt. Dies liegt daran, dass Studierende einer Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen ("KVdS"), deren Regeln und Grenzen man kennen sollte. Die Pflichtversicherung kann durch verschiedene Formen der Familienversicherung verdrängt werden, was insbesondere zur Immatrikulation genauer betrachtet werden sollte.
Unter Umständen sind die oben angedeuteten Versicherungsformen z.B. durch Überschreiten der Altersgrenzen nicht mehr erreichbar. Dann kann eine "freiwillige Versicherung" oder eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V in der gesetzlichen Krankenversicherung in Frage kommen. Aber auch diese haben bestimmte Eintrittsbedingungen, die vielleicht nicht erfüllbar sind. Es gibt dann nur noch den Weg einer eigenständigen privaten Krankenversicherung.
Außerdem wäre die gesetzliche Pflichtversicherung als ArbeitnehmerIn zu erwähnen. Sie kommt bei Studierenden seltener vor, gehört aber systematisch zum Thema.
Hauptsächlich bei Beurlaubung oder nach Exmatrikulation kommt eine Versicherungspflicht über den Bezug von Arbeitslosengeld II in Frage.