Die ausgezahlte Leistung ergibt sich, nachdem vom errechneten Bedarf das bereinigte Einkommen abgezogen wird. Der Bedarf wiederum setzt sich zusammen aus

  • Regelbedarf (pauschale Beträge für jede zur Bedarfsgemeinschaft zählende Person zur Bewältigung von Ausgaben für Lebensmittel, Ersatzbeschaffungen, Transport usw.),
  • Kosten der Unterkunft (je nach Kommune gedeckelte Kosten für Miete, Heizung und Warmwasserbereitung),
  • eventuelle Mehrbedarfe für bestimmte Personengruppen (z.B. für Alleinerziehung, Schwangerschaft, kostenaufwändige Ernährung bei Krankheit) und
  • eventuelle einmalige Leistungen bei bestimmten Anlässen (nicht monatlich, z.B. Erstausstattung bei Geburt eines Kindes, Klassenfahrten von Kindern).

Daneben gibt es die "Bedarfe für Bildung und Teilhabe", die etwas aus der Reihe fallen, weil sie nicht direkt in die Leistungsberechnung eingehen.

Die Bereinigungsverfahren zu Einkommen und Vermögen würden an dieser Stelle eindeutig den Rahmen sprengen (Vertiefung: Einkommensbereinigung speziell bei Studierenden). Es gibt aber Bedarfsermittlungen, die recht einfach zu errechnen sind. Bei beurlaubten Studierenden im Single-Haushalt ist es deshalb verantwortbar, einen Online-Rechner zu nutzen, um hinreichend genaue Lösungen zu erzielen (auch ein Beispiel: Absolvent nach Exmatrikulation). Trotzdem sollte klar sein, dass Online-Rechner nicht in der Lage sind, jede kommunale Vorschrift zu Grenzen der Mietkosten zu kennen oder Sonderfälle zu erfassen. Gerade bei Studierenden mit Kind haben wir es mit Sonderfällen zu tun. Weil studierende Eltern im Falle von Alleinerziehung nur eine Teilleistung erhalten, ihre Kinder hingegen einen vollen Leistungsanspruch haben, ergibt sich ein Hybridhaushalt, der einfache Online-Rechner überfordert (Beispiel: Alleinerziehende mit einem Kind). Trotzdem kann am Aufbau der Leistungsermittlung eines Nichtstudierenden natürlich die Funktionsweise nachvollzogen und auch der Bedarf des Kindes recht genau bestimmt werden.

In der Sozialberatung können entsprechende Prognosen überprüft werden.

     
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