Wenn in diesem Abschnitt der Website von Steuern geredet wird, sind Einkommenssteuern von abhängig Beschäftigten gemeint. Bei Honorartätigkeit ist die Einkommenssteuer auch von Interesse, ebenso die Umsatzsteuer - diese Infos sind unter dem Punkt "Selbstständigkeit" zu finden (siehe Navigation links!).
Die Steuerverwaltung ist ein vollkommen eigener Apparat mit eigener Gerichtsbarkeit, der von der Sozialversicherung gänzlich unterschieden werden muss.

Was braucht der Arbeitgeber zur Anmeldung?

Jede Arbeit wird vom Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet (Ausnahme: Minijobs, wenn sie pauschal versteuert werden). Für den Anmeldeprozess werden z.B. Informationen über die Steuerklasse und steuerlich anerkannte Kinder im eigenen Haushalt benötigt. Früher war dies auf der sogenannten "Steuerkarte" vermerkt, die aber nach 2013 nicht mehr verwendet wird. Inzwischen werden die Infos auf Servern bereit gestellt und der Arbeitgeber benötigt deshalb nur noch die Steuer-Identifikationsnummer.

Grundlagen-Infos: "Kleiner Ratgeber für Lohnsteuerzahler" der Steuerverwaltung

     
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