Der Energiekostenzuschuss des Studentenwerks Oldenburg unterstützt Studierende, die aufgrund von Nachzahlungen bei den Energiekosten in finanzielle Not geraten sind. 

Wer kann den Energiekostenzuschuss beantragen?

Antragsberechtig sind Studierende der Universität Oldenburg, der Hochschule Emden/Leer und der Jade Hochschule, die sich aufgrund von Nachzahlungen bei den Energiekosten in einer akuten finanziellen Notlage befinden. Studierende, die nachweislich nicht über die Zahlungsmittel zur Begleichung der Nachzahlungen bei den Energiekosten verfügen, können im Rahmen eines Beratungsgespräches einen Antrag auf die entsprechenden Gelder stellen. 

Die einmalig vergebenen Zuschüsse mit einer Höchstsumme von bis zu 1.000 € sollen dabei helfen, die akute Notlage zu überwinden. Die Mittel dienen nicht der Abdeckung einer dauerhaften Bedürftigkeit. Zudem besteht kein Anspruch auf einen Zuschuss, da dies von der Verfügbarkeit der Mittel abhängt.

Download: pdf Antrag auf Energiekostenzuschuss (312 KB)

     
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