Besonderheiten in der Coronakrise (Stand: 28.12.2021):
Die Zinsverbilligung für alle Darlehen in der Auszahlungsphase im KfW-Studienkredit wird bis zum 30.09.2022 verlängert.
 
Seit dem 01.05.2020 gilt für alle Darlehen in der Auszahlungsphase des KfW-Studienkredits ein Sollzins von 0,00%. Die Zinssenkung sollte bis zum 31.12.2021 gelten. Da die pandemische Lage jedoch anhält, wird die Zinssenkung bis zum 30.09.2022 verlängert.
Die Zinsverbilligung gilt für alle Darlehen in der Auszahlungsphase (nicht für Darlehen in der Karenz- oder Tilgungsphase) sowie alle gestellten Neuanträge. Ab dem 01.10.2022 haben alle Darlehensnehmer wieder den vertraglich vereinbarten Darlehenszinssatz zu zahlen.
Erläuterungen der KfW

    • Der Studienkredit richtet sich an alle Studierende, die zu Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind. Für Studierende, die die Altersgrenze überschritten haben, aber bereits Semester in dem aktuell zu fördernden Studiengang absolviert haben, werden die zu Finanzierungsbeginn bereits absolvierten Semester dem Höchstalter entsprechend zugerechnet. Postgraduale Studiengänge, Teilzeitstudiengänge, Promotionen sowie Zweitstudiengänge können gefördert werden.
    • Die Kreditvergabe ist unabhängig von Hochschule, Studienfach und Noten. Die Finanzierungssumme liegt zwischen 100 und 650 Euro monatlich.
    • Sowohl die Kredithöhe als auch die Rückzahlungen können während der Laufzeit angepasst werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind in der Rückzahlungsphase ohne Zusatzkosten möglich.
    • Die Zinsen sind marktorientiert, aber im Vergleich zu anderen Kreditangeboten niedrig. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Festzins für die Laufzeit von 10 Jahren zu vereinbaren.
  • Meist werden bis zu vierzehn (10 + 4 Abschlusssemester) Fachsemester finanziert.
  • Weder das Einkommen der Eltern noch das eigene werden überprüft. Es müssen keine Sicherheiten gestellt werden. Nur wer Privatinsolvenz angemeldet hat, bekommt keinen Kredit.
  • Nach der letzten Zahlung folgen 18 bis 23 tilgungsfreie Monate.
  • Für die Tilgung ist bis zu 25 Jahre Zeit.
  • Die Mindestrate bei der Rückzahlung beträgt 20 Euro im Monat.
  • In Urlaubssemestern wird die Zahlung ausgesetzt.
  • Am Ende des sechsten Semesters reichen die Studierenden bei der KfW eine Bescheinigung darüber ein, dass sie bis zu diesem Zeitpunkt erfolgreich studiert haben, ansonsten wird die Förderung eingestellt.
  • Um Auszahlungen für ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium oder eine Promotion zu erhalten, ist ein bestehender Hochschulabschluss nachzuweisen.
Das Studentenwerk Oldenburg ist kein Vertriebspartner für diesen Kredit. Ich berate Sie gerne, auch im Hinblick auf Alternativen. Die Vertriebspartnersuche (im Regelfall Ihre Hausbank) erfolgt auf der Seite der KfW.
Infos auf den Seiten der KfW
     
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