Update 21.03.2022 - Großzügigere Neuregelung bei der Einkommensanrechnung von Studierenden verlängert bis Ende 2022

Die Einkommensanrechnung im BAföG aus Erwerbstätigkeit während der Corona-Pandemie wurde deutlich verbessert: Einkommen in systemrelevanten Bereichen, das ab dem 01.03.2020 erstmals oder aufgestockt erzielt wird, wird nicht auf den BAföG-Bezug angerechnet. Dies gilt für die Dauer des Verdienstes oder der Aufstockung und - neu! - bis 31.12.2022.

Was ganz genau Jobs sind, die zum systemrelevanten Bereich gezählt werden, ist gesetzlich nicht festgelegt. Einen Maßstab bildet die Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz. In Niedersachsen fehlt eine nähere gesetzliche Ausgestaltung. Die BSI-Verordnung stuft die Bereiche Energie, Wasser, Ernährung, Informationstechnik, Gesundheit, Finanzen und Verkehr als kritisch ein. Einkommen aus Jobs in den genannten Bereich, die vom Arbeitgeber als systemrelevant eingestuft werden, bleibt vorerst anrechnungsfrei. Jobs im Bereich Bildung und Erziehung fallen nicht darunter. 

 

     
Top