Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben. Zudem wurde die Zinsfreiheit des KfW-Studienkredites erweitert und endet nun zum Jahresende 2021.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hilft Studierenden, die wegen der Corona-Pandemie nachweislich in akuter Notlage sind, von November 2020 bis März 2021 erneut mit Zuschüssen. Sie werden über die Studenten- und Studierendenwerke vergeben.
Achtung: Die Überbrückungshilfe kann ab heute, 20. November 2020, ausschließlich online beantragt werden.
Online-Beantragung hier: www.ueberbrueckungshilfe-studierende.de
Individuelle Fragen zu Ihrem Antrag stellen Sie bitte an:
Die wichtigsten Fragen zur Überbrückungshilfe finden Sie in unserem FAQ.