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Das BAföG wird nicht fürs gesamte Studium, sondern in der Regel für 12 Monate bewilligt - dafür kennt die deutsche Sprache den schönen Begriff Bewilligungszeitraum. Rechtzeitig, bevor dieser endet, müssen BAföG-Empfänger*innen ihren Antrag erneuern, damit das Geld ohne Unterbrechung weiter auf ihrem Konto ankommt. Wer sein Studium zu einem Wintersemester begonnen hat, dessen Bewilligungszeitraum endet normalerweise in Kürze. In diesem Jahr gelten folgende Fristen, um den Folgeantrag einzureichen:

Für Studierende der Hochschule Emden/Leer und der Jade Hochschule: 23. Mai
Für Studierende der Uni Oldenburg: 10. Juni

Und noch eine gute Nachricht: Wenn sich nichts geändert hat gegenüber dem Vorjahr (z.B. an den Einkommensverhältnissen), besteht der Folgeantrag nur aus einem einzigen übersichtlichen Formular, das sich locker in fünf Minuten ausfüllen lässt. Hier geht's direkt zum Formular. 

Und wie immer gilt: Bei allen Fragen helfen wir gerne weiter: Ob in den Servicebüros in Emden, Wilhelmshaven und Oldenburg oder direkt im BAföG-Amt - sprechen Sie uns an!

     
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