Achtung: Das Studienbeitragsdarlehen ist nur noch für das Sommersemester 2014 nutzbar, weil danach der Studienbeitrag abgeschafft ist.

Dass überhaupt Darlehen gewährt werden, liegt daran, dass Studiengebühren "sozialverträglich" sein sollen. Die Gebührenbefürworter sehen dies durch die Gewährung von Darlehen schon erfüllt, obwohl die betroffenen Studierenden (die die Darlehen tatsächlich in Anspruch nehmen müssen) dadurch nicht nur Schulden aufhäufen, sondern auch noch mit Zinsen belastet werden. Zinsfrei kann das Darlehen in Anspruch genommen werden, wenn mindestens zwei Geschwister vorhanden sind, egal was diese machen oder wie alt sie sind.

Bevor ein Darlehen in Anspruch genommen wird, sollte man sich grundsätzlich immer erkundigen, ob vielleicht eine Befreiung von den Gebühren an sich in Frage kommt. Dies ist z. B. möglich, wenn man als Student/Studentin selbst schon Kinder hat und diese betreut. Auch die Pflege von nahen Angehörigen wäre ein Befreiungsgrund. Weiteres zur Funktionsweise der Gebühren allgemein, zur Befreiung oder zu Härtefallanträgen sollten Sie vorher in Erfahrung bringen.

Sollte eine Befreiung nicht möglich und günstigere Geldquellen nicht verfügbar sein, so hat der Kredit bei der NBank zumindest den Vorteil, unabhängig von Ihrem Einkommen, Vermögen oder der Studienrichtung zu sein.

Was wird gefördert?

Das Niedersächsische Studienbeitragsdarlehen dient auschließlich der Finanzierung der Studienbeiträge eines Erststudiums an einer niedersächsischen Hochschule in staatlicher Verantwortung (nicht der Langzeitgebühr!) und wird direkt an die Hochschule gezahlt.

Achtung: Das Studienbeitragsdarlehen ist nur noch für das Sommersemester 2014 nutzbar, weil danach der Studienbeitrag abgeschafft ist.

Antragsberechtigung und -stellung

Zunächst zur Staatsangehörigkeit.

Berechtigt sind

  1. Deutsche,
  2. Studierende aus EU-Staaten (Belgien,Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern),
  3. Studierende aus EWR-Staaten (Island, Norwegen, Liechtenstein),
  4. deren Familienangehörige,
  5. heimatlose Ausländer,
  6. Ausländer und Staatenlose, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben (Bildungsinländer).
Ausländische Studierenden der Carl-von-Ossietzky Universität,...

...die sich in dieser Aufzählung nicht wiederfinden, haben die Möglichkeit, sich beim International Student Office um ein Stipendium aus dem STOM-Programm zu bewerben.

Eine Frage des Alters?

Keinen Anspruch auf Gewährung des Studienbeitragsdarlehens hat, wer bei Aufnahme des Erststudiums das 35. Lebensjahr vollendet hat. Das gilt nicht für Studierende, die Kinder bis 14 Jahre erziehen oder die in Folge einer einschneidenden Veränderung ihrer persönlichen Verhältnisse vor Erreichen des 35.Lebensjahres bedürftig geworden sind.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag wird in der Online-Kreditplattform der KfW ausgefüllt. Für den Antrag werden Studienangaben benötigt, die Studierende auf ihrer Studienbescheinigung finden. Sollte noch keine vorhanden sein, reicht auch der Zulassungsbescheid. Der Antrag kann dann umgehend ausgedruckt werden.

Zur Abgabe des Vertragsangebots müssen die unterschriebenen Antragsdokumente nebst Kopie des amtlichen Ausweisdokuments, aus dem sich die Meldeanschrift ergibt, Studienbescheinigung bzw. Zulassungsbescheid im PostIdent-Verfahren an die NBank weitergeleitet werden. Dabei wird anhand der Ausweisdokumente die gesetzlich vorgeschriebene Legitimationsprüfung durch die Deutsche Post AG vorgenommen.
Nach Antragseingang kann die Hochschule die Immatrikulation vornehmen. Der Bescheid der NBank wird dem Antragsteller postalisch zugestellt, ebenso der jährliche Kontoauszug. Ansonsten erfolgt die Kommunikation über das Online-Portal der KfW.

Achtung: Das Studienbeitragsdarlehen ist nur noch für das Sommersemester 2014 nutzbar, weil danach der Studienbeitrag abgeschafft ist.
Förderumfang:

Das Studienbeitragsdarlehen wird in Höhe des Studienbeitrags von 500 € je Semester für die Dauer des Studiums, max. Regelstudienzeit zzgl. weiterer 4 Semester, gewährt. Der Förderumfang erhöht sich auf Antrag um die zusätzlich erforderliche Regelstudienzeit eines Zweitstudiums, sofern für die Erlangung des angestrebten Berufsabschlusses das Studium zweier Studiengänge rechtlich erforderlich ist.

Auszahlung:

Die Auszahlung erfolgt für die oben beschriebene Dauer des Studiums jeweils zum 01.12. und 01.06. des laufenden Semesters durch die KfW an die Hochschulen. Ganz wichtig: Das Darlehen wird nicht an den Antragsteller ausgezahlt, um sicher zu stellen, dass das Geld auch zweckgebunden fließt.

Konditionen:

Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen wird variabel verzinst, d.h. der Zinssatz wird halbjährlich zum 01.04. und zum 01.10. an die aktuellen Kapitalmarktzinsen angepasst (zugrunde liegt der 6-Monats-EURIBOR). Die aktuelle Konditionenübersicht ist auf der Internetseite der NBank zu finden.

Tilgung:

Die Rückzahlung beginnt zwei Jahre nach Beendigung des Studiums, wenn ein Einkommen in Anlehnung an die im BAföG definierte Einkommensgrenze zuzüglich 100 € vorhanden ist.
Die monatliche Rückzahlungsrate beträgt mindestens 20 €. Die Rückzahlung muss nach spätestens 20 Jahren abgeschlossen sein. Es besteht die Möglichkeit, das Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzuzahlen.

Sicherheiten:

Das Niedersachsen-Studienbeitragsdarlehen wird unabhängig vom Einkommen und Vermögen gewährt. Sicherheiten werden nicht verlangt.

     
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