Problembeschreibung

Der Studierende an der Uni Oldenburg befindet sich am Ende des 4. Semesters und die BAföG-Leistungen wurden für das 5. Semester eingestellt, weil die am Ende des 4. Semesters üblichen Leistungen nicht nachgewiesen werden können. Mögliche Ausnahmeregelungen (wg. Krankheit, Kindererziehung,...), die im BAföG vorgesehen sind, kann er nicht in Anspruch nehmen.

Allerdings haben die Eltern immer schon mit dem Kindergeld von derzeit 250 € kofinanziert, obwohl im BAföG-Bescheid nur 140 € als ihr Anteil aufgeführt wurden. Weil er noch unter 25 Jahre alt ist und seine Eltern gesetzlich krankenversichert sind, ist er bei ihnen kostenlos familienversichert. Die Mietbelastung liegt bei 375 € (270 € Bruttokaltmiete, 35 € Strom, 70 € Heizung). Der BAföG-Bedarf war in seiner Konstellation 812 € (Stand: WiSe 2022/23), ausgezahlt wurden nach Abzug des Elternanteils 672 € (bis Ende des 4. Semesters).

Zum Arbeiten bleibt neben dem Studium keine Zeit. Stipendien sollen hier nicht weiter diskutiert werden, weil nur wenige eines bekommen können. Der Bildungskredit hat bei Bachelor-Studiengängen nur noch die Auflage, dass die Leistungen des 1. Studienjahrs erfolgreich erbracht wurden. Dies soll hier der Fall sein.

Um nicht zu hohe Schulden zu machen, begrenzt der Student den Kredit auf eine Laufzeit von sechs Monaten und eine Auszahlungshöhe von 300 € (beim Bildungskredit geht monatlich ohnehin nicht mehr). Im sechsten Semester kann er möglicherweise wieder in den Bezug von BAföG einsteigen, wenn er alles nachholen kann (was sicher nicht einfach wäre). Da 250 € Unterhalt und 300 € Kredit immer noch knapp bemessen sind, soll Wohngeld die Lücke schließen. Wohngeld kann wegen der BAföG-Ablehnung ausnahmsweise gezahlt werden.

Die Mietbelastung liegt bei 375 € (270€ Bruttokaltmiete, 35 € Strom, 70 € Heizung).

Hauptfaktoren für die Wohngeldformel sind Miete und Einkommen:

In der Wohngeldermittlung wird zunächst nur die Bruttokaltmiete - hier 270 € - herangezogen und ab 2023 ein pauschaler Heizkostenanteil von 110,40 €. Es gibt eine Obergrenze, die aber in Oldenburg bei Single-Haushalten 510,20 € beträgt, selbst wenn man in einer WG wohnt. Somit können die 380,40 € voll in die Rechnung eingehen und sind die Grundlage für Wohngeldermittlung.

Im Wohngeldgesetz werden Darlehen nicht als Einkommen behandelt, womit nur noch die Unterhaltszahlungen eine Rolle spielen: 250 € Unterhalt gehen als Input für die Wohngeldformel ein.

Ergebnis: 338 € Wohngeld

Wohngeldrechner des Bundesministeriums (Mietstufe IV für Oldenburg und 270€ als Mietwert eingeben!)

Insgesamt stehen foglich 250 € Unterhalt + 300 € Kredit + 338 € Wohngeld = 888 € zur Verfügung.

Wie hier beschrieben lehnen die Wohngeldstellen Anträge ab, wenn zu wenig Einkommen vorliegt, weil unterschlagenes Einkommen unterstellt wird. Für Student 1 ergäbe sich folgendes modifiziertes Sozialhilfeniveau plus Studienkosten:

Lebenshaltungskosten

450,40

80 % Regelbedarf für Alleinstehende (2024)

340,00

Miete (ohne Strom)

66,64

Rückmeldegebühr (Uni WiSe 2023/24): 399,82 € / 6

857,04

Gesamtbedarf

Student 1 kann seinen Bedarf decken, wenn er keine besonderen Belastungen oder Schulden bedienen muss. Es wäre sinnvoll, einen Antrag auf Erstattung der Semesterticketgebühren beim AStA der Universität zu stellen. Damit wären ca. 34 € monatlich einsparbar.