BAföG-Empfänger*innen mit eigenem Auto oder auch Motorrad müssen damit rechnen, dass ihr Kraftfahrzeug als Vermögensgegenstand beim BAföG voll mit angerechnet wird. Bei der Antragstellung ist daher der aktuelle Zeitwert des Fahrzeugs mit anzugeben, und dieser Wert wird zusammen mit anderen Vermögenswerten auf den Freibetrag von 15.000 € bzw. 45.000 € angerechnet.

Als Wert können Sie sich an Internet-Angeboten zur Fahrzeugbewertung orientieren, wobei der Händler­einkaufspreis maßgeblich ist. Da von Seiten des BAföG-Amtes der Zeitwert auf Plausibilität geprüft wird, sollten Sie den Internetausdruck bei der Antragstellung gleich beifügen.

Ausnahme: Fahrt zur Hochschule länger als eine Stunde

Benötigen Sie allerdings unbedingt ein Fahrzeug für die Fahrt zur Hochschule, weil der Fahrtweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln unangemessen lang ist, kann eine Freistellung von der Anrechnung auf besonderen Antrag erfolgen. Eine Stunde je Hin- und Rückweg mit öffentlichen Verkehrsmitteln wird noch als angemessen angesehen. Hier gilt allerdings, dass der Fahrzeug-Wert den jeweils für Sie geltenden Freibetrag nicht übersteigen darf. Was darüber hinausgeht, wird wiederum aufs BAföG angerechnet.
Übrigens: Sollten Sie Schulden wegen der Anschaffung des Kfz haben, können diese berücksichtigt werden. Dies gilt auch für Familiendarlehen, wenn sie nachweisbar sind.

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