Die SGB II - Reform hat für die Allgemeinheit der Leistungsbeziehenden eher restriktive Folgen. Insofern sind auch Studierende, die in Ausnahmen mit diesem Gesetz in Berührung kommen, betroffen. Auf diese Studierende speziell abzielende Reformanteile sollen hier gezielt dargestellt werden:

Studierende, die in SGB II - Haushalten bei den Eltern leben...

... sollen durch die Immatrikulation nicht mehr automatisch aus dem SGB II - Leistungsbezug herausfallen. Damit werden Übergangsprobleme tendenziell vermieden und eventuelle Deckungslücken durch den in diesem Fall eher geringen BAföG-Förderungsbetrag ausgeglichen. Sollte allerdings in dieser Fallkonstellation das BAföG-Amt grundsätzlich nicht fördern (Fachrichtungswechsel, Leistungsnachweis oder andere Gründe), so tritt auch das Jobenter nicht mehr ein. Hier ein Beispiel, das die Sache genauer erklärt.

Einkommensermittlung restriktiver gefasst

Die Bereinigung von Einkommen um Ausbildungskosten wird zum Nachteil von Studierenden organisiert. Bis zum 31.7.2016 werden ein Freibetrag für Ausbildungskosten (119,40 €), ein weiterer für angemessene freiwillige Versicherungen (30 €) und bei Vorliegen von Erwerbsarbeit weitere Freibeträge nebeneinander - also in Addition - gewährt. Ab dem 1.8.2016 gibt es nur einen Freibetrag von 100 € für Ausbildungskosten, in dem die Versicherungskosten bereits enthalten sind, was allein schon eine Verschlechterung um ca. 50 € bedeutet. Zudem nimmt dieser Freibetrag den Grundfreibetrag für Erwerbseinkommen in sich auf: Es gibt also nur einmal 100 € für alle Zwecke. Jeder zusätzlich neben dem BAföG verdiente Euro wird sich dann auf die SGB II - Leistung direkt monatlich auswirken. In dem oben verlinkten Beispiel würden dann 200 € aus einem Minijob die 43 € Auszahlbetrag aufzehren und die restlichen 157 € beim Elternteil angerechnet werden (für die Fachleute: als Verschiebung des nicht mehr beim Kind benötigten Kindergelds zurück zum Elternteil, wo es sich dann als Einkommen auswirken kann, wobei aber dort immerhin 30 € als Versicherungspauschale abgehen, Effekt also: 127 € weniger). JedeR unabhängig lebende Studierende hätte 200 € mehr BAföG-Leistungen für die Miete, könnte das Kindergeld mitnehmen und durchschnittlich 450 € ohne Anrechnung auf das BAföG hinzuverdienen.

Allgmeiner Artikel zur Einkommensbereinigung in Studierendenhaushalten

     
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