Beim BAföG wird es zum Wintersemester 2022/23 wesentliche Verbesserungen geben. Hier sind die wichtigsten Eckpunkte der Reform im Überblick:

Erhöhung der Elternfreibeträge um 20,75%
Damit haben auch Studierende einen Anspruch auf BAföG, deren Eltern bisher "zu viel" verdient haben.

Anhebung des BAföG-Satzes auf bis zu 934 €
Die folgende Tabelle zeigt die unterschiedlichen Sätze im Überblick:

 bei den Eltern wohnendeigene Wohnung
Grundbedarf 452 452
Bedarf zur Unterkunft 59 360
Zuschuss für Krankenversicherung 94 94
Zuschuss für Pflegeversicherung 28 28
maximale Förderung 633 934

Anhebung der Altersgrenze auf 45 Jahre
Wer zu Beginn des Bachelor- oder Masterstudiums unter 45 ist, hat Anspruch auf BAföG. Damit ist der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet, denn bisher musste man unter 30 (BA) bzw. 35 (MA) sein. Zudem gelten weiterhin Ausnahmen, etwa wenn die Hochschulzugangsberechtigung über den Zweiten Bildungsweg oder aufgrund beruflicher Qualifikation erworben wurde.

Anhebung der Zuverdienstgrenze auf 520 Euro im Monat
Was bisher der 450-Euro-Job ist, ist ab Herbst der 520-Euro-Job. Dies wird auch in der BAföG-Reform berücksichtigt, so dass Studierende einen Mini-Job ausüben können, ohne dass der Verdienst ihren BAföG-Bezug schmälert.

Neuer Vermögensfreibetrag: 15.000 bzw. 45.000 Euro
Studierende, die BAföG bekommen wollten, durften bisher gut 8.000 eigenes Vermögen haben. Dieser Betrag hat sich nun vervielfacht, insbesondere mit Blick auf Studierende, die bereits viele Jahre gearbeitet und in dieser Zeit Rücklagen, beispielsweise für eine private Altersvorsorge, gebildet haben. Dabei greift eine Staffelung nach Lebensalter: Studierende bis zum 30. Lebensjahr dürfen 15.000 Euro auf der hohen Kante haben, bei Studierenden zwischen 30 und 45 Jahren verhindert erst ein Vermögen über 45.000 Euro den BAföG-Bezug. Hinzu kommen ggf. noch weitere Freibeträge für eine*n Ehe-/Lebenspartner*in sowie eigene Kinder.

Wegfall des sogenannten "Schriftformerfordernis"
Das bedeutet, dass zum Beispiel bei digitaler Antragstellung über das Portal www.bafoeg-digital.de nicht noch eine schriftliche Unterschrift nachgeschickt werden muss.

Und das bleibt gleich: Maximal 10.000 Euro zurückzahlen
Wer den neuen Höchstsatz von 931 Euro pro Monat erhält, bekommt für ein Studium von 10 Semestern (BA und anschließender MA) BAföG in Höhe von über 55.000 Euro! Nichtsdestotrotz bleibt es bei der Obergrenze für Rückzahlungen von rund 10.000 Euro. Es gilt also mehr denn je: BAföG lohnt sich!

Unser BAföG-Team berät Sie gern bei allen Fragen zur Ausbildungsförderung. Wir sind für Sie in Oldenburg, Wilhelmshaven und Emden vor Ort und auch telefonisch sowie per Online-Beratung erreichbar. Sprechen Sie uns an!

     
Top