Mit einem Urteil vom 30.10.2019 hat das Bundesverwaltungsgericht endlich Schluss gemacht mit der Praxis, die Studierenden ohne einen Sozialleistungsbescheid grundsätzlich die Befreiung vom Rundfunkbeitrag verweigert. Das Argument der Verwaltungsvereinfachung sei nicht ausreichend hierfür. Lesen Sie hierzu die Pressemitteilung des Gericht und das Urteil selbst, sobald es dort verlinkt wird, Aktenzeichen: BVerwG 6 C 10.18!

Ausführliche Informationen zum Rundfunkbeitrag: dort insbesondere dann im letzten Abschnitt zum Härtefall

     
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